1A Balkonkraftwerke in Deutschland (bis 2000 Watt)

23. September 2025 , ,

Deine Stromrechnung ist zu hoch?
Dann kann ein Balkonkraftwerk die Lösung für dich sein – nicht nur, um im Alltag Geld zu sparen, sondern auch für dein Hobby Amateurfunk.
Mit einer eigenen Mini-Solaranlage produzierst du sofort Strom, ohne Handwerker und ohne lästige Genehmigungen.

Die Bundesregierung hat die Grenze für genehmigungsfreie Anlagen mittlerweile auf 2000 Watt erhöht. Das eröffnet dir als Funkamateur neue Möglichkeiten: Zuhause im Shack kannst du deine Grundlast senken und so mehr Budget für Antennen oder Geräte freimachen.
Und unterwegs – sei es beim Fieldday oder beim mobilen Funkbetrieb – ergänzt ein Balkonkraftwerk deine Energieversorgung perfekt, besonders in Kombination mit Akkus und moderner Ladetechnik.

Doch Vorsicht: Der Markt boomt, und viele Billigangebote halten nicht, was sie versprechen. Minderwertige Komponenten können nicht nur die Ersparnis zunichtemachen, sondern auch deine empfindliche Funktechnik stören. 

2000 Watt an Solarzellen sind jetzt erlaubt!

⚙️ Was ist ein Steckersolargerät?

Ein „Steckersolargerät“ (auch „Balkonsolaranlage“, „steckerfertige PV-Anlage“, „Balkonkraftwerk“) ist vom Gesetz her wie folgt definiert:

  • Es besteht aus einem oder mehreren Solarmodulen, einem Wechselrichter, einer Anschlussleitung und einem Stecker zur Verbindung mit dem Hausstromkreis (dem Endstromkreis eines Verbrauchers). 
  • Der erzeugte Gleichstrom aus den PV‐Modulen wird mittels Wechselrichter in Wechselstrom umgewandelt und in den Stromkreis des Haushaltes eingebracht. 

⚡ Wie hoch dürfen Leistung und Leistungsausstoß sein?

Damit ein Balkonkraftwerk (Steckersolargerät) unter die vereinfachten Regeln fällt, müssen bestimmte Maximalwerte eingehalten werden:

ParameterMaximal erlaubter Wert
Modulleistung (Leistung aller Solarmodule in Wp / Gleichstromseite)2.000 Watt (2 kW) 
Wechselrichterleistung (AC, also der Strom, der ins Haushaltsnetz eingespeist werden kann)800 Watt 

Wichtig: Diese Grenzwerte gelten zusammengefasst pro Entnahmestelle / Stromzähler. Wenn du also mehrere Steckersolargeräte an derselben Entnahmestelle betreibst, zählt man deren Leistungen zusammen (Modulleistung und Wechselrichterleistung) – und sie dürfen die Grenzen nicht überschreiten. 


📝 Anmeldung / Registrierung: Was musst du tun?

Ja – in den allermeisten Fällen muss ein Balkonkraftwerk angemeldet werden. Hier die Details:

  • Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur: Das ist die zentrale Registrierung, bei der du technische Daten deiner Anlage eintragen musst (z. B. Gesamtleistung der Module, Wechselrichterleistung, Zählernummer, Datum der Inbetriebnahme). 
  • Frist: Spätestens einen Monat nach der Inbetriebnahme
  • Eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist in der Regel nicht mehr erforderlich, sofern man innerhalb der oben genannten Grenzwerte bleibt. Mit den Neuerungen, z. B. durch das Solarpaket I, wurde diese Vereinfachung eingeführt. 

Balkonkraftwerke müssen in Deutschland auch 2025 weiterhin im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur angemeldet werden – sie sind also nicht genehmigungsfrei.

Anmeldungspflicht und Änderungen

  • Die Anmeldung beim Netzbetreiber ist seit Frühjahr 2024 durch das Solarpaket I entfallen.
  • Die Registrierung im Marktstammdatenregister ist aber Pflicht und muss innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme erfolgen.
  • Eine Nichtanmeldung kann als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern geahndet werden, auch wenn die Registrierung inzwischen deutlich vereinfacht ist – es sind nur wenige Angaben nötig.

Ablauf der Anmeldung

  • Die Anmeldung erfolgt online über das Marktstammdatenregister-Portal.
  • Notwendig sind: Zählernummer, Datum der Inbetriebnahme, technische Daten (Hersteller, Leistung der Module und des Wechselrichters), sowie Standortangaben.
  • Separate Genehmigungen sind für Balkonkraftwerke im privaten Bereich nicht erforderlich – aber die Registrierung bleibt verpflichtend.

Zusammenfassung

  • Balkonkraftwerke brauchen keine Genehmigung vom Netzbetreiber mehr und dürfen auch ohne Zustimmung betrieben werden, aber die Registrierung im MaStR ist weiterhin zwingend vorgeschrieben.
  • Die Schritte und notwendigen Daten für die Anmeldung sind stark vereinfacht worden.

„Genehmigungsfrei“ im Sinne eines völligen Verzichts auf jegliche Anmeldung sind Balkonkraftwerke also nicht – es bleibt die Pflicht zur Registrierung im Marktstammdatenregister.


⚠️ Sonderfälle / Abweichungen

Es gibt ein paar Situationen, in denen die vereinfachten Regeln nicht gelten oder zusätzliche Bedingungen zu beachten sind:

  • Wenn die Anlage über den Grenzwerten betrieben werden soll (mehr als 2.000 Wp bei Modulen oder mehr als 800 W Wechselrichterleistung), dann gelten strengere Vorschriften – dann handelt es sich nicht mehr um ein Steckersolargerät iSd EEG. Herstellerpflichten, Netzanschlussbedingungen etc. sind dann andere. 
  • Auch mit Speicher kann es komplizierter werden: Wenn du z. B. einen Stromspeicher mit betreibst, fällt dieser meist nicht unter die Definition eines Steckersolargeräts und könnte zusätzliche Anmelde-/Genehmigungspflichten nach sich ziehen. 

📄 Wo genau findest du EEG § 3 Nr. 43

  1. Gesetze im Internet – der offizielle Gesetzesportal der Bundesrepublik Deutschland. Dort ist EEG § 3, Nummer 43 aufgeführt.  Link: Gesetze im Internet – EEG § 3 (Nummer 43) 
  2. Bundesnetzagentur – unter dem Thema „Balkon-Solaranlagen / Steckersolargeräte“ findest du ebenfalls die Definition und Erläuterungen. 
  3. Clearingstelle EEG-KWKG – dort gibt es Häufige Rechtsfragen, u.a. mit der Definition des Begriffs Steckersolargerät nach § 3 Nr. 43 EEG. 

Das Anmeldeformular für Balkonkraftwerke im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur findest du online auf der offiziellen MaStR-Webseite:

  1. Besuche die Webseite: www.marktstammdatenregister.de
  2. Klicke auf „Registrierung starten“.
  3. Lege ein Benutzerkonto an (E-Mail bestätigen).
  4. Registriere dich als „Betreiber einer Stromerzeugungsanlage“.
  5. Erfasse die Einheit (Wähle „Stromerzeugung“ und „steckerfertige Solaranlage“ bzw. Balkonkraftwerk).
  6. Gib die technischen Daten, Standortdaten und Inbetriebnahmedatum ein.

Die Anmeldung erfolgt komplett online mit einem digitalen Formular, das dich schrittweise durch die notwendigen Angaben führt. Ein Registrierungsassistent unterstützt dich dabei. Die Zählernummer und technische Angaben zum Wechselrichter und den Modulen sind erforderlich.

Das Portal ist hier: www.marktstammdatenregister.de

Balkonkraftwerke – warum sie 2025 so gefragt sind

Mehr als zwei Drittel aller Haushalte in Deutschland kämpfen mit immer höheren Stromkosten und suchen nach Auswegen, ohne gleich ein großes Dachkraftwerk finanzieren zu müssen. Das alte Modell, sich vollständig auf die großen Energieversorger zu verlassen, passt längst nicht mehr zu den Bedürfnissen von Menschen, die Kosten senken und gleichzeitig unabhängiger werden möchten.

Die Gründe liegen auf der Hand:

• Die Strompreise steigen trotz aller Sparbemühungen unaufhörlich.

• Viele möchten aktiv zur Energiewende beitragen.

• Lösungen ohne Umbauten oder bauliche Genehmigungen sind gefragt.

• Das Budget für große PV-Anlagen ist bei den meisten schlicht nicht vorhanden.

• Mieter haben in der Regel gar keine Möglichkeit, eine Dachanlage zu installieren.

Der große Durchbruch 2025

Mit dem Solarpaket 1 hat die Politik 2024 die Spielregeln geändert: Die Obergrenze für steckerfertige Anlagen wurde auf 2000 W angehoben. Damit liefern Balkonkraftwerke heute ein Vielfaches der Energie früherer 600-Watt-Varianten – bei nahezu identischen Anschaffungskosten. Aus kleinen „Zusatzmodulen“ sind echte Stromsparsysteme geworden.

Einfach, schnell, für alle

Das Prinzip bleibt bestechend: Ein Balkonkraftwerk kannst du selbst aufbauen, einstecken und sofort nutzen – ganz ohne Elektriker oder bürokratische Hürden. Nach rund zwei Stunden Installation fließt der erste selbst erzeugte Strom. Damit sind diese Systeme zur erschwinglichen Lösung für Mieter wie Eigentümer geworden.

Aber: Qualität ist entscheidend

Der enorme Boom lockt auch fragwürdige Anbieter an. Billige Bauteile, unsauber verarbeitete Wechselrichter oder fehlende Sicherheitsvorkehrungen bergen Risiken: Von Leistungsverlusten bis hin zu Brandgefahr durch mangelhafte Kabel oder Isolierungen.

5 Gründe, warum Mini-Solaranlagen so stark im Trend liegen

1. Spürbare Entlastung bei den Stromkosten

Ein Balkonkraftwerk mit bis zu 2000 Watt Leistung liefert von der ersten Minute an sauberen Strom für dein Zuhause. Der erzeugte Strom wird direkt ins Hausnetz eingespeist, sodass dein Zähler langsamer läuft. Je nach Verbrauch kannst du damit jedes Jahr mehrere Hundert Euro sparen – ganz automatisch.

2. Einfache Montage ohne Fachkenntnisse

Während klassische Dachanlagen nur von Profis installiert werden dürfen, lassen sich steckerfertige Systeme selbst montieren. Nach rund zwei Stunden ist alles erledigt: Module aufstellen, Wechselrichter verbinden, Stecker einstecken – und die Anlage läuft. Keine Elektrikerrechnung, keine komplizierte Technik, keine baulichen Veränderungen.

3. Flexibel einsetzbar – für Eigentümer und Mieter

Ob Balkonbrüstung, Gartenfläche, Garage oder Terrasse – überall, wo Sonne hinkommt, kann ein Balkonkraftwerk betrieben werden. Gerade Mieter profitieren, denn die Anlage lässt sich bei einem Umzug problemlos mitnehmen und am neuen Standort wieder aufbauen.

4. Schnelle Kosten-Nutzen-Rechnung

Kaum eine Investition im Bereich erneuerbare Energien rechnet sich so zügig: Bereits nach ein bis zwei Jahren sind die Anschaffungskosten wieder hereingeholt. Im Vergleich dazu benötigen große Dachanlagen häufig ein Jahrzehnt oder länger, um rentabel zu werden. Danach produziert dein System über viele Jahre praktisch kostenlosen Strom.

5. Klimaschutz, der sich auszahlt

Ein Balkonkraftwerk spart je nach Größe jedes Jahr bis zu 500 Kilogramm CO₂ ein. Damit trägst du aktiv zur Energiewende bei – ohne Verzicht, ohne Komforteinschränkungen. Im Gegenteil: Du reduzierst deine Stromkosten und schonst gleichzeitig die Umwelt.

DL7AG

Linzenz 1979 ex DC7VS / Gründungsmitglied von zwei OV: D23 "Freunde des CCC" - D22 „Soziale Medien“ / Ehemalige Ämter: StV. DV Berlin / DV Berlin / DARC Online Redakteur / DARC Social Media Zuständiger / Mitglied im DARC Gremium "DARC 2020" / Inhaber des DARC Distrikt D Infomobils 2004 / Lizenz-Inhaber: DK0RBY - DN1RBY - DK0DTM - 5P7Z / Seit 2018 nach über 40 Jahren Mitgliedschaft, kein Mitglied mehr im DARC. Mitglied im "Team HAMSPIRIT"

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